Mietangebot
Sie oder ihr Kind möchten beginnen ein Streichinstrument zu spielen? Dann brauchen Sie natürlich einen guten Lehrer und ein Instrument. Vielleicht sind Sie am Anfang noch nicht ganz sicher, ob Sie das richtige Instrument gewählt haben, daher empfehle ich, zunächst ein Instrument zu mieten.
Der Vorteil: Sie müssen sich nicht zu einem Kauf entschließen, wenn noch gar nicht ganz feststeht, ob ihre Wahl die richtige ist, und Sie haben von Anfang an die Möglichkeit, mit einem gut klingenden, leicht spielbaren Instrument zu lernen.
Diesen Anfang zu erleichtern liegt mir ganz besonders am Herzen, daher ist das Mietprogramm sehr unkompliziert und flexibel gestaltet.
Das Miet-Angebot
Instrumenten-Größen: 1/32 Geige bis 4/4 Cello
1 Miet-Set = Instrument, Bogen, Schulterstütze/Parkettschoner, Kasten/Hülle, Kolophonium
Die Miete
Der Mietbetrag hängt vom Wert des gesamten Miet-Sets ab. Die hier aufgeführten Preise sind also nur Anhaltspunkte.
Violine 1/32 bis ½ Größe | Violine ¾ bis 4/4 sowie Viola | Cello Kindergrößen | Cello 4/4 |
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ab € 20,- /Monat | ab € 24,- Viola ab € 26,-/Monat | ab € 35,-/Monat | ab € 40,– /Monat |
Zur Versicherung
Auf Wunsch können Sie hier in der Werkstatt eine Versicherung für das gemietete Instrument abschließen, auch hier hängt die Höhe der Monatsprämie vom Wert des Sets ab.
Mietdauer
Sie können so kurz oder so lang mieten wie Sie möchten, es gibt keine Vertrags-Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen.
Mieten dann Kaufen
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Instrument zunächst zu mieten und später zu kaufen. Beim Kauf wird in diesem Fall bis zu einer Jahresmiete angerechnet. Das Instrument, das Sie erwerben braucht nicht das zuvor gemietete Instrument zu sein, Sie können also die nächste Größe kaufen, oder auch einfach noch ein anderes Instrument probieren. Der Kauf braucht auch nicht unmittelbar nach der Mietphase stattzufinden; die 12 Monatsmieten gehen also Ihnen nicht verloren.
Sollten Sie sich entschließen, bereits ein Kinderinstrument zu kaufen, wird dieses gern in Zahlung genommen wenn es zu klein geworden ist. Vom Kaufpreis werden bei der Inzahlungnahme lediglich die Instandsetzungskosten abgezogen. Gängige Instandsetzungs-Arbeiten sind Retuschen, Glättung des Griffbretts, Reinigung, Bogenbezug, oder die Erneuerung der Saiten. Wenn das Instrument pfleglich behandelt wurde, kann der Betrag, der abgezogen wird, sehr gering sein.